Betreuung von Schulkindern in Rheinland-Pfalz
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Auf dieser Seite des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz werden die rechtlichen Regelungen für die Förderung und Betreuung von Schulkindern in Rheinland-Pfalz erklärt. Für Schulkinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gibt es verschiedene Förder- und Betreuungsmöglichkeiten.
Dokument von: Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Rheinland-Pfalz, Ganztagsbetreuung, Hort, Kindertagesbetreuung, Recht, Schulkind,
| Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Grundschule; Sekundarstufe I; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Gehört zu URL |
https://kita.rlp.de/ |
| Zuletzt geändert am | 18.03.2026 |