Schulkindbetreuung in Niedersachsen
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In Niedersachsen ist eine gemeinsame Nutzung von Schulräumen durch Schule und Hort möglich. Über die erforderliche Nutzungsvereinbarung und weitere Anforderungen sowie regionale Ansprechpartner informiert die Seite des Bildungsportals Niedersachsen.
Dokument von: Niedersächsisches Kultusministerium
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Niedersachsen, Ganztagsbetreuung, Hort, Raumnutzung, Schulkind, Schulraum,
| Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Grundschule; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Niedersächsisches Kultusministerium |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Gehört zu URL |
https://bildungsportal-niedersachsen.de/ |
| Zuletzt geändert am | 18.03.2026 |