Hortbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern
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In Mecklenburg-Vorpommern besuchen viele Kinder vom Eintritt in die Schule bis zum Ende der vierten Klasse nach dem Unterricht einen Hort. Der Hort ist eine sozialpädagogische Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe und bietet Kindern ein Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot in Kooperation mit der Schule. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend durch den Hort erfüllt. In den Ferien können Eltern ihre Kinder bis zu zehn Stunden täglich beitragsfrei im Hort betreuen lassen.
Der Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern informiert auf dieser Seite über die Hortbetreuung und die rechtlichen Grundlagen.
Dokument von: Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Mecklenburg-Vorpommern, Ganztagsbetreuung, Hort, Kindertagesbetreuung, Nachmittagsbetreuung, Recht, Schulkind,
| Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Grundschule; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Gehört zu URL |
https://www.bildung-mv.de/ |
| Zuletzt geändert am | 18.03.2026 |