Schleswig-Holsteinisches (SH) Schulgesetz / Schulrecht (SchulG)
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Das Gesetz umfaßt die Teile: Auftrag und Gliederung des Schulwesens; Besuch öffentlicher Schulen; Lehrkräfte an öffentlichen Schulen; Öffentliche allgemein bildende Schulen und Förderzentren; Öffentliche berufsbildende Schulen; Schullastenausgleich und Schülerbeförderung; Schulen in freier Trägerschaft; Aufsicht des Landes über das Schulwesen; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Paragraph 4, Absatz 11 und Paragraph 5 regelen inklusive Beschulung und gemeinsamen Unterricht.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Schleswig-Holstein, Bildungsrecht, Inklusion, Schulgesetz, Schulrecht, Gemeinsamer Unterricht,
| Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landesregierung Schleswig-Holstein |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/schulrecht-von-a-bis-z/schulrecht-von-a-bis-z_node.html |
| Zuletzt geändert am | 16.01.2023 |