Hessisches Schulgesetz (HSchG)
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Das Schulgesetz umfaßt die Teile: Recht auf schulische Bildung und Auftrag der Schule; Unterrichtsinhalte und Stundentafeln; Schulaufbau; Schulpflicht; Schulverhältnis; Datenschutz; Lehrkräfte, Schulleitung und Schulaufsicht; Eltern; Schülerinnen und Schüler; Schulverfassung; Schulträger; Personal- und Sachaufwand; Schulen in freier Trägerschaft; Gemeinsame Bestimmungen; Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Die Paragraphen 49-55 regeln die sonderpädagogische Förderung und insbesondere die inklusive Beschulung.
Dokument von: Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
| Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Hessisches Kultusministerium | 
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich | 
| Kostenpflichtig | nein | 
| Gehört zu URL | 
              https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulrecht | 
      
| Zuletzt geändert am | 13.03.2023 |