Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
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Das Gesetz gliedert sich in die Teile: Grundlagen; Die öffentlichen Schulen; Private Unterrichtseinrichtungen; Schülerheime; Schulaufsicht; Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht, Ordnungswidrigkeiten; Übergangs- und Schlussbestimmungen. Der Artikel 30b befaßt sich mit der Inklusiven Schule.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bayern, Inklusion, Öffentliches Bildungswesen, Privatschule, Schülerheim, Schulaufsicht, Schulgesetz, Schulpflicht, Schulrecht, Öffentliches Schulwesen,
| Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Berufsbildung; Sonderschule / Behindertenpädagogik | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerische Staatskanzlei | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich | 
| Kostenpflichtig | nein | 
| Gehört zu URL | 
              https://www.km.bayern.de/ministerium/recht.html | 
      
| Zuletzt geändert am | 18.06.2019 |