Hortbetreuung in Sachsen-Anhalt
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In Sachsen-Anhalt besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der an Schultagen 6 Stunden in Kindertageseinrichtungen (das können Kindertagesstätten oder Horte sein) oder Kindertagespflegestellen und zusätzlich 5,5 Stunden in Grundschulen mit verlässlichen Öffnungszeiten, also insgesamt 11,5 Stunden, beträgt. In den Ferien beträgt der Rechtsanspruch für Hortkinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen 8 Stunden bzw. bei Bedarf bis zu 10 Stunden. Für den Hort werden Elternbeiträge zu den Betreuungskosten erhoben. Eine Teilnahme am Mittagessen ist in der Regel kostenpflichtig. Die Betreuungsangebote für Hortkinder bieten Einrichtungen verschiedener Träger an. Auf Wunsch erhalten Kinder Hausaufgabenhilfe.
Dokument von: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen-Anhalt, Ganztagsbetreuung, Hort, Kindertagesbetreuung, Rechtsanspruch,
| Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Grundschule; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Gehört zu URL |
https://ms.sachsen-anhalt.de/ |
| Zuletzt geändert am | 17.03.2026 |