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BaföG für Gastschulaufenthalte im Ausland

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Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Auslandsschuljahre für Schüler*innen an Gymnasien und Gesamtschulen oder mindestens zweijährigen Fach- oder Fachoberschulen gefördert werden. Aktuell kann die Förderung je nach Zielland und Aufenthaltsdauer bis zu € 7.600 betragen und erfolgt für die Dauer des Aufenthalts. Als Vollzuschuss müssen die Gelder nicht zurückbezahlt werden. Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind – je nach Zielland unterschiedliche – Studierendenwerke zuständig.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Auslandsaufenthalt, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Förderung, Gastschule, Gastschulaufenthalt,

Bildungsbereich Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit DFH-Geschäfts- und Pressestelle;
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://‌dfh.org
Zuletzt geändert am 03.04.2025

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