BaföG für Gastschulaufenthalte im Ausland
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Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Auslandsschuljahre für Schüler*innen an Gymnasien und Gesamtschulen oder mindestens zweijährigen Fach- oder Fachoberschulen gefördert werden. Aktuell kann die Förderung je nach Zielland und Aufenthaltsdauer bis zu € 7.600 betragen und erfolgt für die Dauer des Aufenthalts. Als Vollzuschuss müssen die Gelder nicht zurückbezahlt werden. Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind – je nach Zielland unterschiedliche – Studierendenwerke zuständig.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Auslandsaufenthalt, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Förderung, Gastschule, Gastschulaufenthalt,
Bildungsbereich | Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | DFH-Geschäfts- und Pressestelle; |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://dfh.org |
Zuletzt geändert am | 03.04.2025 |