Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf dem Weg zur digitalen Gesellschaft bieten sich den Nutzern neue Möglichkeiten des Zugangs zu Informationen und Dienstleistungen. Informations- und Dienstleistungsanbieter, wie etwa öffentliche Stellen, nutzen zunehmend das Internet, um ein breites Spektrum an Informationen und Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit von grundlegender Bedeutung sind, online einzuholen, zu erstellen bzw. bereitzustellen.
Im Sinne dieser Richtlinie umfasst das Konzept des „barrierefreien Zugangs“ Grundsätze und Techniken, die bei der Gestaltung, Erstellung, Pflege und Aktualisierung von Websites und mobilen Anwendungen zu beachten sind, um sie für die Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich zu machen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Europa, Barrierefreiheit, Behinderter, Behinderung, Design, Dienstleistung, Europäische Union, Gestaltung, Informationsangebot, Internet, Mobiles Gerät, Öffentlicher Sektor, Verständlichkeit, Website, Zugang, Webdesign,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Publications Office of the European Union EUR-Lex & Legal Information Unit, EURLEX-HELPDESK@publications.europa.eu |
Sprache | Deutsch; Englisch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://eur-lex.europa.eu/homepage.html |
Zuletzt geändert am | 12.03.2021 |