Schuleingangsuntersuchung in Schleswig-Holstein
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Zur Schuleingangsuntersuchung werden alle Kinder eines Jahrgangs eingeladen, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und damit schulpflichtig sind. Die Untersuchung wird von erfahrenen (Fach-)Ärztinnen und (Fach-)Ärzten der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter und deren Assistenzkräften durchgeführt.
Die Seite informiert zur Schuleingangsuntersuchung in Schleswig-Holstein, den Unterschied zur Früherkennungsuntersuchung U9 und zu gesetzlichen Grundlagen.
Dokument von: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Schleswig-Holstein, Schulanfang, Schularzt, Schuleignung, Schuleingangsuntersuchung, Schulreife, Untersuchung, Einschulungsuntersuchung, Schulfähigkeit,
| Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule; Grundschule | 
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein | 
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich | 
| Kostenpflichtig | nein | 
| Gehört zu URL | 
              https://www.schleswig-holstein.de/ | 
      
| Zuletzt geändert am | 13.06.2022 |