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Übergang in weiterführende Schulen in Baden-Württemberg

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Am Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften für jedes Kind eine Empfehlung ausgesprochen, welche weiterführende Schulart jedes Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Dieser Grundschulempfehlung liegt eine pädagogische Gesamtwürdigung zu Grunde, welche die seitherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie seine Lernpotenziale berücksichtigt. 

Eine Empfehlung für die Werkreal- und Hauptschule, die Realschule oder das Gymnasium wird ausgesprochen, wenn die Leistungen in den einzelnen Fächern und den Fächerverbünden erwarten lassen, dass den Anforderungen der weiterführenden Schulart entsprochen wird. Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.

Die Halbjahresinformation der Klasse 4 gibt eine Orientierungshilfe. Den Anforderungen des Gymnasiums wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend erreicht wurde. Den Anforderungen der Realschule wird in der Regel entsprochen, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens befriedigend erreicht wurde.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Baden-Württemberg, Empfehlung, Gymnasium, Hauptschule, Mittelschule, Realschule, Übertritt, Übertrittsverfahren, Übertrittszeugnis,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg; service-bw@im.bwl.de
Erstellt am 25.04.2018
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Gehört zu URL https://‌www.service-bw.de
Zuletzt geändert am 25.04.2018

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