Aufsicht und Betriebserlaubnisverfahren von Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt
Nach dem Zweiten Funktionalreformgesetz vom 05.11.2009 sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte) in Sachsen-Anhalt ab 01.01.2010 zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen und für die Aufsicht über Kindertageseinrichtungen. 
Die Seite verweist auf Rechtsgrundlagen, Handlungsleitlinien und Arbeitshilfen.
Dokument von:
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen-Anhalt, Gründung, Kindertagesstätte, Rechtsgrundlage, Aufsicht, Betriebserlaubnis,
| Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege | 
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Gehört zu URL | 
              https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/ | 
      
| Zuletzt geändert am | 15.02.2017 |