Ein Bundesqualitätsgesetz - verfassungsrechtlicher Rahmen. Rechtsgutachten
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Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland für den Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. "analysiert zunächst kurz den Sachverhalt (B.) und wendet sich sodann der verfassungsrechtlichen Bewertung zu (C.). Für die Bewertung sind die Vorgaben des Grundgesetzes in ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht entscheidend. Wenn diese herausgearbeitet sind, kann geprüft werden, ob sich ein Bundesqualitätsgesetz in dem durch das Grundgesetz vorgegebenen Rahmen halten würde. Dabei ist zwischen den Zuständigkeiten des Bundes für die Gesetzgebung (C.I.), die Verwaltung (C. II.) und die Finanzierung (C. III.) zu unterscheiden. Zum Schluss des Gutachtens werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst (D.)." Ein Ergebnis des Rechtsgutachtens lautet: "Die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die öffentliche Fürsorge aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG erlaubt die Verabschiedung eines Bundesqualitätsgesetzes. (...) Die Länder wären gemäß Art. 83 GG für den Vollzug eines Bundesqualitätsgesetzes zuständig."
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Kindertagesbetreuung, Qualität, Qualitätssicherung, Gesetz, Rechtsgutachten,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Prof. Dr. Joachim Wieland, LL.M., Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer |
Erstellt am | 18.12.2015 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zuletzt geändert am | 20.01.2016 |