Schulischer Teil der Fachhochschulreife (länderübergreifend)
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Diese Seite der Kultusministerkonferenz informiert über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in Deutschland. Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die die Schule ohne den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen, können frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase den Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Fachhochschulreife (schulischer Teil) stellen (außer in Bayern und Sachsen).
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
- 
      Hochschule 
 _Hochschulwesen allgemein 
 Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Numerus Clausus            
	 - 
      Schule 
 Schulwesen allgemein 
 Schulleistung, Leistungsmessung, Prüfungswesen            
	 
Schlagwörter
Deutschland, Fachhochschulreife, Bildungsabschluss, Schulabschluss, Hochschulzugang, Gymnasiale Oberstufe, Schulische Qualifikation, KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland),
| Bildungsbereich | Sekundarstufe II; Hochschule | 
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich | 
| Kostenpflichtig | nein | 
| Gehört zu URL | 
              https://www.kmk.org/ | 
      
| Zuletzt geändert am | 10.02.2016 |