Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (Thüringen)
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung der Fachhochschulreife in Thüringen.
Dokument von: Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Fach, Sachgebiet
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Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Numerus Clausus
-
Schule
Schulwesen allgemein
Schulleistung, Leistungsmessung, Prüfungswesen
Schlagwörter
Thüringen, Fachhochschulreife, Hochschulzugang, Praktikum, Schulabschluss, Verordnung,
Bildungsbereich | Sekundarstufe II; Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/search |
Zusatzinformation |
https://bildung.thueringen.de/schule/schularten/gymnasium |
Zuletzt geändert am | 17.05.2022 |