Ersatzschulen und Ergänzungsschulen in Nordrhein-Westfalen
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Bei den Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) unterscheidet das Schulgesetz in NRW zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert auf seinem Bildungsportal über gesetzliche Rahmenbedingungen dieser Schulformen und bietet Hinweise zu Schulverzeichnissen.
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Nordrhein-Westfalen, Ergänzungsschule, Ersatzschule, Privatschule, Rechtsgrundlage, Schulform, Schulgesetz,
| Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II | 
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich | 
| Kostenpflichtig | nein | 
| Gehört zu URL | 
              https://www.schulministerium.nrw/ | 
      
| Zuletzt geändert am | 08.06.2021 |