Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH), Paragraphen zur Fachhochschulreife (Hamburg)
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung regelt unter anderem den Erwerb der Fachhochschulreife in der Studienstufe (§33), an Stadtteilschulen (§48) und am Hansa-Kolleg (§56). gezielter Ausschnitt bezüglich der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife innerhalb eines Abendgymnasium.
Dokument von: Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg
Fach, Sachgebiet
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Schule
Schulwesen allgemein
Schularten, Schulformen, Schulstufen
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Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildungswege
Zweiter Bildungsweg
Schlagwörter
Hamburg, Fachhochschulreife, Gymnasiale Oberstufe, Prüfungsordnung, Erwerb,
| Bildungsbereich | Sekundarstufe II; Berufsbildung; Erwachsenenbildung |
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| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/schulbehoerde/themen/schulrecht |
| Zuletzt geändert am | 04.07.2024 |