Bremisches Bildungszeitgesetz (BremBZG)
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Bildungszeit dient der politischen, beruflichen und allgemeinen Weiterbildung. Durch die Gewährung von Bildungszeit nach Maßgabe dieses Gesetzes soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen ermöglicht werden.
Fach, Sachgebiet
-
Weiterbildung und Erwachsenenbildung
Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein
Erwachsenenbildungs- und Weiterbildungsrecht
Schlagwörter
Bremen, Bildungsurlaub, Erwachsenenbildung, Gesetz, Weiterbildung, Bildungsurlaubsgesetz, Bildungszeit,
| Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Transparenzportal Bremen |
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Gehört zu URL |
https://www.bildung.bremen.de/bildungszeit-189319 |
| Zusatzinformation |
https://www.bremen.de/bildung-und-beruf/fort-und-weiterbildung/bildungszeit |
| Zuletzt geändert am | 05.08.2026 |