Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes im Land Sachsen -Anhalt (Schuldienstlaufbahnverordnung - SchulDLVO LSA)
Die Verordnung regelt die Laufbahnen und Beförderungsämter für den Schuldienst in Sachsen-Anhalt. Die Laufbahnen für Fachpraxislehrer und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen gehören zu den nach Paragraph 11 geschlossenen Laufbahnen. In diese ist eine Einstellung oder Versetzung unzulässig.
Dokument von: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen-Anhalt, Berufsbildende Schule, Einstellungsvoraussetzung, Fachlehrer, Fachpraxis, Lehrer,
| Bildungsbereich | Sekundarstufe II; Berufsbildung | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerium Sachsen-Anhalt | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich | 
| Kostenpflichtig | nein | 
| Gehört zu URL | 
              https://mb.sachsen-anhalt.de/service/rechtsvorschriften/verordnungen/ | 
      
| Zuletzt geändert am | 15.08.2022 |