Es geht um Ausbildungsqualität: Eine neue Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO ist in Kraft
In den vergangenen fünf Jahren wurde die Ausbilder-Eignungsverordnung ausgesetzt, um Ausbildungshemmnisse in den Betrieben abzubauen und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Da dies aber auch zu einer Verschlechterung der Ausbildungsqualität führte, müssen mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2009 berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse für die Ausbildung von Lehrlingen wieder nachgewiesen werden. Am 1. August 2009 trat hierzu die neue Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO in Kraft. Im vorliegenden Artikel werden deren Inhalte vorgestellt.
Fach, Sachgebiet
- Berufliche Bildung Berufliche Bildung allgemein Berufsbildungsrecht
- Berufliche Bildung Berufliche Bildung allgemein Mitarbeiter in der Berufsbildung
- Berufliche Bildung Berufliche Bildung allgemein Berufsbildungspolitik, Berufsbildungsverwaltung Qualitätsentwicklung, -sicherung, Evaluation und Akkreditierung
Schlagwörter
Ausbilder, Ausbildereignung, Verordnung, Ausbildung, Bildungsqualität, Berufsbildungsgesetz, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Panel, Prüfung, Ausbildereignungsprüfung,
Bildungsbereich | Berufsbildung |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Schraml, Petra; bildung-plus-innovation@dipf.de |
Erstellt am | 06.08.2009 |
Sprache | Deutsch |
Gehört zu URL |
https://www.bildungsserver.de/innovationsportal/bildungplus.html |
Zuletzt geändert am | 06.08.2009 |