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Es geht um Ausbildungsqualität: Eine neue Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO ist in Kraft

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In den vergangenen fünf Jahren wurde die Ausbilder-Eignungsverordnung ausgesetzt, um Ausbildungshemmnisse in den Betrieben abzubauen und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Da dies aber auch zu einer Verschlechterung der Ausbildungsqualität führte, müssen mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2009 berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse für die Ausbildung von Lehrlingen wieder nachgewiesen werden. Am 1. August 2009 trat hierzu die neue Ausbilder-Eignungsverordnung AEVO in Kraft. Im vorliegenden Artikel werden deren Inhalte vorgestellt.

Thematischer Kontext

  1. Berufsbildungsrecht

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