Kinderschutz in Baden-Württemberg
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Präventiver Kinderschutz erfordert frühzeitiges und koordiniertes Zusammenarbeiten qualifizierter Fachkräfte. Der Kinderschutz in Baden-Württemberg basiert deshalb auf vier zentralen Zielrichtungen: Früherkennung und Prävention, Ausbau der Frühen Hilfen, Qualifizierung der Fachkräfte, Vernetzung der Akteure. U.a. Link zum Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg.
Dokument von: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
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      Sozialarbeit / Sozialpädagogik 
 Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik 
 Kinder- und Jugendhilfe            
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      Elementarbildung 
 Prävention            
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      Elementarbildung 
 Elementarbildungswesen allgemein            
	 
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Kinderschutz, Gesetz, Kindeswohl, Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung, Prävention, Früherkennung, Frühwarnsystem,
| Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Sozialarbeit / Sozialpädagogik | 
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Gehört zu URL | 
              https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/startseite | 
      
| Zuletzt geändert am | 25.07.2016 |