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Bildungsgutscheine in der Beruflichen Weiterbildung
Bildungsserver-Informationen für Interessenten und Bildungsträger

h t t p s : / / w w w . b i l d u n g s s e r v e r . d e / p d f / P M _ d b s _ E B _ B i l d u n g s g u t s c h e i n e _ 6 _ 0 7 . p d f

3. Juli 2007
Frankfurt am Main. Es sind komplexe Verfahren, die mit dem im Jahr 2003 eingeführten Bildungsgutschein verbunden sind: Eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahme erhält nur, wer einen Bildungsgutschein vom jeweils zuständigen Arbeitsamt bekommt; eingelöst werden kann der Bildungsgutschein wiederum nur bei Weiterbildungsanbietern, die von sogenannten fachkundigen Stellen (FKS) als Bildungsträger anerkannt wurden; und auch diese Stellen unterliegen einem eigenen Anerkennungsverfahren. Mit dem neuen Informationsmodul Berufliche Weiterbildung mit Bildungsgutschein nach SGB III bietet die Redaktion des Deutschen Bildungsservers einen Einstieg in das nicht immer leicht verständliche Verfahren. Es ist zu finden unter http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=5094.

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Bildungsgutschein, Weiterbildungsmaßnahme, SGB III, fachkundige Stellen,

Bildungsbereich Erwachsenenbildung
Ressourcenkategorie Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Christine Schumann
Erstellt am
Sprache Deutsch
Zuletzt geändert am 04.07.2007

Thematischer Kontext

  1. Pressemitteilungen 2007

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