Die Grundschule in Bayern
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Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es einen Einschulungskorridor. Nach der Grundschule können gemäß den Übertrittsregelungen die Mittelschule, die Realschule oder das Gymnasium besucht werden.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Fach, Sachgebiet
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      Elementarbildung 
 Pädagogik 
 Übergang Kindergarten-Schule            
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      Schule 
 Schulwesen allgemein 
 Schularten, Schulformen, Schulstufen            
	 
Schlagwörter
Bayern, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Stichtag,
| Bildungsbereich | Grundschule | 
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus | 
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Gehört zu URL | 
              https://www.km.bayern.de/ | 
      
| Zuletzt geändert am | 07.01.2025 |