Die Grundschule in Bayern
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Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Sie haben durch diese Regelung aber keinen Nachteil. Der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier besonders berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es einen Einschulungskorridor.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Fach, Sachgebiet
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Elementarbildung
Pädagogik
Übergang Kindergarten-Schule
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Schule
Schulwesen allgemein
Schularten, Schulformen, Schulstufen
Schlagwörter
Bayern, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Stichtag,
| Bildungsbereich | Grundschule |
|---|---|
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de/ |
| Zuletzt geändert am | 25.09.2026 |