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Die Grundschule in Bayern

h t t p s : / / w w w . k m . b a y e r n . d e / e l t e r n / s c h u l a r t e n / g r u n d s c h u l e . h t m lExterner Link

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen. Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es einen Einschulungskorridor. Nach der Grundschule können gemäß den Übertrittsregelungen die Mittelschule, die Realschule oder das Gymnasium besucht werden.

Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Bayern, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Stichtag,

Bildungsbereich Grundschule
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.km.bayern.de/‌
Zuletzt geändert am 07.01.2025

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