Suche

German Education Server Eduserver Gebärdensprache DGS-Button Leichte Sprache LS-Button
Erweiterte Suche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Die Grundschule in Bayern

h t t p s : / / w w w . k m . b a y e r n . d e / e l t e r n / s c h u l a r t e n / g r u n d s c h u l e . h t m lExterner Link

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4. Alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Sie haben durch diese Regelung aber keinen Nachteil. Der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier besonders berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es einen Einschulungskorridor.

Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Bayern, Einschulungsalter, Grundschule, Schulanfang, Stichtag,

Bildungsbereich Grundschule
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.km.bayern.de/‌
Zuletzt geändert am 25.09.2026

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite:
  • Externer Link, öffnet neuen Tab: Mastodon
  • Externer Link, öffnet neuen Tab: Facebook
  • Externer Link, öffnet neuen Tab: X
  • Externer Link, öffnet neuen Tab: Whatsapp
  • Externer Link, öffnet neuen Tab: LinkedIn
  • Externer Link, öffnet Mailanwendung: E-Mail
  • Copylink: URL in Zwischenablage