Fachberatung Jugendhilfeplanung (Landschaftsverband Rheinland)
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Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichtet die Jugendämter dazu, die Leistungen der kommunalen Jugendhilfe zu planen und dabei die freien Träger der Jugendhilfe umfassend zu beteiligen. Die Fachberatung Jugendhilfeplanung unterstützt die öffentlichen und freien Träger bei den mit dieser Verpflichtung zusammenhängenden Aufgaben und Prozessen. Ein Link führt zum Fortbildungsangebot, ein anderer zu modellhaften Projekten. Außerdem ist eine Reihe von Publikationen abrufbar.
Dokument von:
Fach, Sachgebiet
-
Elementarbildung
Erziehende in Kindertagesbetreuung
Fachberatung
-
Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Kinder- und Jugendhilfe
Schlagwörter
Rheinland, Nordrhein-Westfalen, Landesjugendamt, Jugendamt, Jugendhilfeplanung, Jugendhilfe, Fachberatung, Fortbildung, Qualifizierung, Praxisberatung,
Bildungsbereich | Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Index/Katalog/Datenbank/Bibliographie |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Landschaftsverband Rheinland, presse@lvr.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.lvr.de/de/nav_main/ |
Zuletzt geändert am | 05.07.2017 |