Schulordnung für die öffentlichen Förderschulen des Landes Rheinland-Pfalz
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Sonderpädagogische Förderung umfasst die Prävention, integrierte Fördermaßnahmen in anderen Schularten und die Förderung in Sonderschulen. Sonderpädagogische Förderung hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Möglichkeiten zum selbständigen und gemeinsamen Leben, Lernen und Handeln zu befähigen. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern Hilfe und Orientierung bei der Übernahme von Werten, Einstellungen und Haltungen (§ 1 SchulG).
Fach, Sachgebiet
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      Behindertenpädagogik 
 Behindertenwesen 
 Behindertenpolitik, Interessenvertretung            
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      Behindertenpädagogik 
 Sonderschule / Förderschule, Inklusive und Integrative Erziehung            
	 
Schlagwörter
Rheinland-Pfalz, Richtlinien, Schulordnung, Sonderpädagogische Förderung, Sonderschule,
| Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz | 
| Erstellt am | 01.01.2006 | 
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Gehört zu URL | 
              https://landesrecht.rlp.de/bsrp/search | 
      
| Zuletzt geändert am | 18.06.2025 |