Weiterbildungsrecht Saarland
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Auf dieser Seite stehen das Saarländische Weiterbildungrecht und die sich daran anschließenden Ausführungsverordnungen sowie weitere rechtliche Regelungen zur Weiterbildung zur Verfügung.
  Das saarländische Weiterbildungsrecht besteht aus zwei Gesetzen: dem Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) vom 10. Februar 2010, geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2015 (Amtsbl. I S. 446), und dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG) vom 10. Februar 2010, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. April 2016 (Amtsbl. I S. 382). 
Dokument von: Bildungsserver Saarland
Fach, Sachgebiet
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      Weiterbildung und Erwachsenenbildung 
 Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein 
 Erwachsenenbildungs- und Weiterbildungsrecht            
	 
Schlagwörter
Saarland, Anerkennung, Bildungseinrichtung, Bildungsrecht, Bildungsveranstaltung, Verordnung, Weiterbildung, Weiterbildungsgesetz, Weiterbildungsrecht, Bildungsfreistellungsgesetz, Berufliche Weiterbildung,
| Bildungsbereich | Erwachsenenbildung | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | presse@bildung.saarland.de | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich | 
| Kostenpflichtig | nein | 
| Gehört zu URL | 
              https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/service/service_node.html | 
      
| Zuletzt geändert am | 13.08.2021 |