Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
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Das BMBF informiert über die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vor dem Hintergrund des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Ausbilderinnen und Ausbilder haben maßgeblichen Einfluss auf die Qualität in der Beruflichen Bildung. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) regelt, über welche Kenntnisse sie verfügen müssen und wie diese nachzuweisen sind.
Dokument von: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
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      Berufliche Bildung 
 Berufliche Bildung allgemein 
 Berufsbildungspolitik, Berufsbildungsverwaltung            
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      Weiterbildung und Erwachsenenbildung 
 Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein 
 Mitarbeiter in der Erwachsenenbildung            
	 - 
      Weiterbildung und Erwachsenenbildung 
 Weiterbildungswege 
 Berufliche Weiterbildung            
	 
Schlagwörter
Deutschland, Ausbildung, Weiterbildung, Ausbildung der Ausbilder, Ausbildereignungsverordnung,
| Bildungsbereich | Berufsbildung | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF); bmbf@bmbf.bund.de | 
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Gehört zu URL | 
              https://www.bmbf.de | 
      
| Zuletzt geändert am | 17.08.2022 |