Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)
Ziel des Gesetzes ist, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Enthalten sind gesetzliche Änderungen in fünf Bereichen:
- Besserer Kinder- und Jugendschutz,
- Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen,
- Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen,
- mehr Prävention vor Ort,
- mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien.
Dokument von: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Arbeitsfelder der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Kinder- und Jugendhilfe
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Sozialarbeit / Sozialpädagogik
Grundlagen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
Soziale Arbeit und Recht
Schlagwörter
Deutschland, Behinderung, Chancengleichheit, Erziehungshilfe, Gesetz, Jugendschutz, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz, Partizipation, Pflegekind, Prävention, Recht, Teilnahme, Inklusion,
| Bildungsbereich | Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
| Sprache | Deutsch |
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
| Kostenpflichtig | nein |
| Gehört zu URL |
https://www.bmbfsfj.bund.de/ |
| Zuletzt geändert am | 08.10.2025 |