UN-BRK in Deutschland: Staatenberichtsprüfung
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2015 ist ein wichtiges Jahr für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland wird zum ersten Mal durch das CRPD (Committee on the Rights of Persons with Disabilities), den Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention, im Rahmen des Staatenberichtsprüfungsverfahrens auf die Umsetzung der UN-BRK hin geprüft. Deutschland hatte dem Fachausschuss seinen ersten Staatenbericht zur Umsetzung im Jahr 2011 vorgelegt; dieser ist jetzt Anlass für die kritische Befassung mit den Fortschritten sowie Probleme in Deutschland. In der anstehenden Prüfung geht es um nicht weniger als die Frage, ob Bund und Länder die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention seit ihrem Inkrafttreten 2009 hinreichend vorangetrieben haben. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wird diesen Prozess intensiv begleiten und plant eine Reihe konkreter Maßnahmen, zum Beispiel wird sie einen eigenen Parallelbericht veröffentlichen, der eine Einschätzung zum Umsetzungsstand abgibt. Auf dieser Seite finden Sie immer den aktuellen Stand der Staatenberichtsprüfung sowie die Verlinkung zu den wichtigsten Websites und Dokumenten.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Behinderung, Umsetzung, Vereinte Nationen, Behindertenrechtskonvention, Staatenbericht,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, monitoring-stelle@institut-fuer-menschenrechte.de |
Erstellt am | 15.05.2014 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention |
Zuletzt geändert am | 03.07.2024 |