" Das Bundesausbildungsförderungsgesetz beschränkt die Freizügigkeit der Unionsbürger" - Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 23.10. 2007
Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH ) zur BAföG-Auslandsförderung vom 23. Oktober 2007. Der Europäische Gerichtshof (EuGH ) hat entschieden, dass eine BAföG-Auslandsförderung schon ab dem ersten Semester möglich sein muss. Bisher mussten BAföG-geförderte Studierende vor einem Wechsel ins Ausland mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben.
Fach, Sachgebiet
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      Hochschule 
 _Hochschulwesen allgemein 
 Auslandsstudium, Ausländische Studierende, Austausch            
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      Hochschule 
 _Hochschulwesen allgemein 
 Studium 
 Studienförderung, Stipendium            
	 
Schlagwörter
Ausbildungsförderung, Auslandsaufenthalt, Auslandsstudium, Förderung, Studienförderung, Studium, Bafög, Auslands-Bafög,
| Bildungsbereich | Hochschule | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Gehört zu URL | 
              https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/ | 
      
| Zuletzt geändert am | 05.04.2018 |