Betriebliche Integrationsvereinbarung
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Mit der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes im Oktober 2000 wurde die Integrationsvereinbarung als neues Instrument für die betriebliche Integrations- und Rehabilitationsarbeit eingeführt. Der Gesetzgeber sieht darin ein Instrument zur Förderung der Beschäftigung (schwer)behinderter Menschen. Es soll verbindliche betriebliche Regelungen bezüglich der Integration und Rehabilitation (schwer)behinderter Menschen ermöglichen. Über den Nutzen, die Praktikabilität und die innerbetriebliche Akzeptanz von Integrationsvereinbarungen liegen bislang jedoch noch keine systematisierten betrieblichen Erfahrungswerte vor. Diese Lücke soll die Studie an der Heilpädagogisch-Rehabilitationswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln schließen.
Fach, Sachgebiet
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Behindertenpädagogik
Ausbildung, Studium, Beruf und Behinderung
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Behindertenpädagogik
Prinzipien der Behindertenpädagogik
Inklusion, Integration
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Berufliche Bildung
Berufliche Bildung allgemein
Berufsbildungspolitik, Berufsbildungsverwaltung
Qualitätsentwicklung, -sicherung, Evaluation und Akkreditierung
Schlagwörter
Integration, Rehabilitation, Behinderter, Betrieb, Arbeitsmarkt, Behindertenpolitik,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Projekt |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Niehaus, Mathilde [Verantwortliche]; Mathilde.Niehaus@uni-koeln.de |
Erstellt am | 08.05.2004 |
Sprache | Deutsch |
Zuletzt geändert am | 31.01.2008 |