Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung in Bayern (Quereinsteiger / Seiteneinsteiger)
Die Lehrerbildung in Bayern ist an den Schularten orientiert. Deshalb werden die Regelungen für die Anerkennung von Quereinsteigern für jede Schulart im Einzelnen unter "Weitere Informationen" dargestellt: Grund- und Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, Beruflichen Schulen.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Fach, Sachgebiet
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      Hochschule 
 Erziehungswissenschaften und Pädagogik 
 Schulpädagogik            
	 - 
      Schule 
 Schulwesen allgemein 
 Lehrerberuf 
 Lehrerbildung            
	 
Schlagwörter
Bayern, Bewerbung, Lehramt, Lehramtsstudiengang, Lehrer, Lehrerbildung, Referendariat, Seiteneinsteiger, Zweites Staatsexamen, BAYERN, LEHRERBILDUNG, LEHRER, LEHRAMT, LEHRAMTSSTUDIUM, LEHRBEFAEHIGUNG, SEITENEINSTEIGER, BEWERBUNG, VORBEREITUNGSDIENST, REFERENDARIAT, ZWEITES STAATSEXAMEN,
| Bildungsbereich | Hochschule | 
|---|---|
| Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag | 
| Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | peter.kosak@stmuk.bayern.de | 
| Erstellt am | |
| Sprache | Deutsch | 
| Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung | 
| Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich | 
| Kostenpflichtig | nein | 
| Gehört zu URL | 
              https://www.km.bayern.de | 
      
| Zuletzt geändert am | 01.11.2024 |