Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg
Ziel des neuen Aktionsplans ist es, Menschen mit Behinderungen eine vollumfängliche Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Landesregierung im Juni 2015 den ersten Landesaktionsplan beschlossen. Er wurde in Kooperation mit Betroffenenverbänden, den Wohlfahrtsverbänden sowie mit den Kommunen erarbeitet. Besondere Schwerpunkte lagen dabei auf der Inklusion im Erwerbsleben, in der Sicherstellung der Barrierefreiheit sowie in der Bildung. Nach fünf Jahren wurde der Landesaktionsplan durch ein unabhängiges Forschungsinstitut evaluiert. Kernaussage ist, dass Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung der Inklusionspolitik im Land in allen Lebensbereichen noch stärker beteiligt werden können. In ihrer Kabinettssitzung am 3. Mai 2022 hat die Landesregierung deshalb beschlossen, den Landesaktionsplan in diesem Sinne fortzuschreiben. Der Landesaktionsplan 2.0 erschien im September 2024. Die Evaluationen und Aktionspläne stehen in Alltagssprache sowie in Leichter Sprache am Seitenende zum Download zur Verfügung.
Dokument von: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Aktionsplan, Behinderter, Evaluation, Inklusion, Mitbestimmung, Partizipation, Teilhabe, Umsetzung, UN-Behindertenrechtskonvention,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/menschen-mit-behinderungen |
Zuletzt geändert am | 25.02.2025 |