Aktualisiertes Anerkennungsgesetz 2024
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Der anhaltende Fachkräftemangel in Deutschland hat 2024 zur Aktualisierung des Gesetzes zur Anerkennung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern geführt. U.a. ist es nun möglich, mittels Partnerschaft mit Arbeitgebern einzureisen, ohne erst ein aufwändiges Verfahren zu durchlaufen.
Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Anerkennung, Ausbildung, Berufsbildung, Fachkraft, Fachkräftemangel,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | BMBF |
Sprache | Englisch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zuletzt geändert am | 16.04.2024 |