Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern an Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2021)
Das Qualifikationsprofil für die Ausbildung von Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern an Fachschulen für Heilerziehungspflege ist durch den Ausschuss für Berufliche Bildung der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden. Es definiert das Anforderungsniveau des Berufes und enthält die Formulierung der beruflichen Handlungskompetenzen, über die eine qualifizierte Fachkraft verfügen muss, um den Beruf dem Anforderungsniveau entsprechend kompetent ausüben zu können.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
- Berufliche Bildung Fächer der beruflichen Bildung Gesundheit, Sozialwesen und Gesundheitswesen Rehabilitation
Schlagwörter
Anforderungsprofil, Ausbildung, Ausbildungsziel, Berufliche Kompetenz, Beschluss, Fachschule, Handlungsfeld, Handlungskompetenz, Sonderpädagogik, Kompetenz, KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland), Qualifikation, Qualifikationsprofil, Standard, Heilerziehungspflege, Heilerziehungspfleger,
Bildungsbereich | Berufsbildung |
---|---|
Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerkonferenz (KMK) |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/beschluesse-und-veroeffentlichungen/bildung-schule/berufliche-bildung.html#c2621 |
Zuletzt geändert am | 12.05.2022 |