Suche

German Education Server Eduserver Gebärdensprache DGS-Button Leichte Sprache LS-Button
Erweiterte Suche

Ariadne Pfad:

Inhalt

Schulbau in Brandenburg

h t t p s : / / m b j s . b r a n d e n b u r g . d e / b i l d u n g / i n f o r m a t i o n e n - f u e r - s c h u l t r a e g e r / s c h u l b a u . h t m lExterner Link

Die Zuständigkeit für Schulanlagen sowie Gebäude und Einrichtungen einer Schule liegt beim jeweiligen Schulträger als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Es ist Aufgabe des Schulträgers, für notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu sorgen. Er ist auch für die konkrete Ausgestaltung von Schulgebäuden zuständig. Das Bildungsministerium stellt Empfehlungen bezüglich des Umfangs und der Ausgestaltung der Schulgebäude sowie Schulanlagen, sogenannte Raumprogrammempfehlungen, zur Verfügung, die für den Schulträger keine rechtliche Verbindlichkeit darstellen. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist es Aufgabe des Schulträgers, spezifische Raumprogramme für die jeweilige Situation vor Ort und das geplante Profil der Schule zu entwickeln. Die Seite informiert über die Rechtsgrundlagen und Fördermaßnahmen für den Schulbau.

Dokument von: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Brandenburg, Empfehlung, Förderung, Förderungsmaßnahme, Rechtsgrundlage, Richtlinien, Schulbau, Schule, Schulgebäude, Bauordnung,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://‌mbjs.brandenburg.de
Zuletzt geändert am 25.03.2022

Inhalt auf sozialen Plattformen teilen (nur vorhanden, wenn Javascript eingeschaltet ist)

Teile diese Seite: