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Schulsportstättenbau in Bayern

h t t p s : / / w w w . k m . b a y e r n . d e / m i n i s t e r i u m / s p o r t / s c h u l s p o r t . h t m lExterner Link

Die Grundsätze für die Gestaltung und Ausstattung von Schulanlagen sind in der Schulbauverordnung geregelt. Die Seite bietet ergänzende Hinweise zu Schulschwimmbädern und der Mitnutzung von Schulsportstätten durch außerschulische Nutzergruppen.

Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Bayern, Nutzung, Regelung, Schulsport, Schwimmbad, Sportstätte, Sportstättenbau, Schulschwimmen, Schulsportstätte,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://‌www.km.bayern.de
Zuletzt geändert am 25.03.2022

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