Beitragsfreiheit in den letzten beiden Kita-Jahren in NRW
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Die letzten beiden Betreuungsjahre des Kindes vor Eintritt in die Schule sind in der Regel in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei. Für jüngere Kinder entscheidet das örtliche Jugendamt, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege erhoben werden.
Die Elternbeiträge sind in Elternbeitragssatzungen für Kindertageseinrichtungen der zuständigen Jugendämter geregelt. Informationen zur Höhe und Berechnung der Beiträge finden Sie auf den kommunalen Internetseiten.
Dokument von: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Nordrhein-Westfalen, Beitragszahlung, Gebührenfreiheit, Kindergarten, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätte, Recht, Beitragsfreiheit,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Vorschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kita.nrw.de/ |
Zuletzt geändert am | 06.07.2021 |