Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 - 2024 ("Sofortausstattungsprogramm")
Am 03.07.2020 ist die von Bund und Ländern unterzeichnete Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule in Kraft getreten. Diese regelt die Förderung der Ausleihe digitaler Endgeräte an Kinder und Jugendliche, die in ihrer häuslichen Umgebung nicht auf eine solche Ausstattung zugreifen können. Insgesamt stehen dafür zusätzliche 500 Millionen Euro zur Verfügung.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Ausstattung, Benachteiligtenförderung, Bundesland, Bundesregierung, Digitale Medien, Digitalisierung, Fernunterricht, Förderung, Heimunterricht, Schule, Sofortprogramm, Technische Ausrüstung, Vereinbarung, Endgerät, Digitalpakt,,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerkonferenz (KMK) |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/themen/bildung-in-der-digitalen-welt/digitalpakt-schule.html |
Zuletzt geändert am | 16.12.2021 |