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Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick

h t t p s : / / w w w . m a k e - i t - i n - g e r m a n y . c o m / d e / v i s u m / f a c h k r a e f t e e i n w a n d e r u n g s g e s e t zExterner Link

Zum 1. März 2020 trat in Deutschland ein Gesetz in Kraft,  das Nicht-EU-Staatsbürger*innen die Arbeitssuche und den Abschluss von Arbeitsverträgen  erleichtern soll – damit soll einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften begegnet werden. Das Gesetz richtet sich an Personen mit  beruflichen  und akademischen Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden und in Deutschland anerkannt sind. Neu ist unter anderem die Möglichkeit, bis zu sechs Monate in Deutschland zwecks Arbeitssuche zu verbringen. Auch die Vorrangprüfung entfällt, wonach freie Stellen zunächst mit deutschen bzw. aus der EU stammenden Fachkräften besetzt werden sollten.

Dokument von: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Deutschland, Anerkennung, Arbeitserlaubnis, Arbeitsmarkt, Hochschulabschluss,

Bildungsbereich Erwachsenenbildung
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Federal Ministry for Economic Affairs, Energy and Climate, Division for Social Media, Public Relations
Sprache Deutsch; Englisch; Französisch; Spanisch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Zugang ohne Anmeldung frei zugänglich
Kostenpflichtig nein
Zuletzt geändert am 21.12.2022

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