Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in Sachsen-Anhalt
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Seit Januar 2019 zahlen Eltern in Sachsen-Anhalt nur noch für das älteste in Krippe oder Kindergarten betreute Kind Beiträge. Das Land übernimmt die Kosten für die jüngeren Geschwisterkinder vollständig.
Dokument von: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Sachsen-Anhalt, Beitragszahlung, Gebührenfreiheit, Geschwister, Kindergarten, Kinderkrippe, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätte, Recht, Beitragsfreiheit, Krippe,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://ms.sachsen-anhalt.de/ |
Zuletzt geändert am | 05.08.2019 |