Richtlinie zur Förderung von bürgerwissenschaftlichen Vorhaben (Citizen Science). Bundesanzeiger vom 01.08.2016
Mit dieser Richtlinie können solche Forschungsvorhaben gefördert werden, an denen Bürgerinnen und Bürger und/oder Vertreterinnen und Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft maßgeblich beteiligt sind. Die Projekte sollen eine gesellschaftlich relevante wissenschaftliche Fragestellung haben und die Bürgerwissenschaften in besonderer und innovativer Weise methodisch voranbringen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen eine starke Rolle im Projekt bekommen. Wenn inhaltlich sinnvoll, ist auch die Mitgestaltung von Forschungsfragen durch Bürger wünschenswert. Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Wünschenswert sind Verbünde mit weiteren Akteuren dazu zählen beispielsweise Kultur- und Bildungseinrichtungen, weitere Institutionen der Wissensvermittlung, nichtstaatliche Organisationen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) mit satzungsgemäßen Schwerpunkten in der Wissensgenerierung und -vermittlung, Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung, Bürgerwissenschaften, Wissenschaftskommunikation oder Bildung für nachhaltige Entwicklung. Die Vorhaben sollen zwischen dem 15. Februar 2017 und dem 15. Juni 2017 beginnen und sollten spätestens am 31. Dezember 2019 enden. Eine Projektskizze ist bis spätestens 31. Oktober 2016, 17.00 Uhr einzureichen.
Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Forschung, Wissenschaft, Dialog, Kooperation, Bürger, Bürgerbeteiligung, Forschungsprojekt, Förderungsmaßnahme, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bekanntmachung, Citizen Science, Bürgerwissenschaft,
Bildungsbereich | Forschung / Wissenschaft |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bmbf.de |
Zuletzt geändert am | 18.08.2016 |