Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (länderübergreifend)
In der vorliegenden Vereinbarung der Kultusministerkonferenz werden die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen geklärt. Weitere Infos gibt es zu den Rahmenvorgaben und zur Prüfung.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
-
Hochschule
_Hochschulwesen allgemein
Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Numerus Clausus
-
Schule
Schulwesen allgemein
Schulleistung, Leistungsmessung, Prüfungswesen
Schlagwörter
Deutschland, Berufsbildende Schule, Fachhochschulreife, Bildungsabschluss, Schulabschluss, Hochschulzugang, Berufsbildung, Beruflicher Bildungsgang,
Bildungsbereich | Sekundarstufe II; Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) |
Erstellt am | 09.03.2001 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/dokumentation-und-statistik/beschluesse-und-veroeffentlichungen/bildung-schule/berufliche-bildung.html#c2621 |
Zuletzt geändert am | 10.02.2016 |