Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schüler/Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender
Die Rahmenvereinbarung enthält die Regelungen der Kultusministerkonferenz zur Beschulung bei Berufen mit einer geringen Zahl von Auszubildenden (Splitterberufe). Beigefügt ist eine Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschulstandorte) und Einzugsbereiche. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.01.1984 i. d. F. vom 09.09.2021)
Beilage nach dem Stand der 36. Fortschreibung vom 21.03.2024 - gültig ab 01.08.2024
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
-
Berufliche Bildung
Berufliche Bildung allgemein
Berufsausbildung
Berufliche Schulen (nur Texte etc., Schulen tragen sich bitte ins Schulweb ein)
Schlagwörter
Auszubildender, Berufsschule, Beschulung, Fachklasse, Finanzierung, Kooperation, Splitterberuf, Standort, Unterrichtsangebot, KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland),
Bildungsbereich | Berufsbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Sekretariat der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/de/dokumentation-statistik/beschluesse-und-veroeffentlichungen/bildung-schule/berufliche-bildung.html#c1531 |
Zusatzinformation |
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_03_21-Laenderuebergreifende-Fachklassen-36-Fortschreibung.pdf |
Technische Anforderungen | Acrobat Reader |
Zuletzt geändert am | 14.04.2025 |