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Formen und Orte sonderpädagogischer Förderung (Niedersachsen)

h t t p s : / / b i l d u n g s p o r t a l - n i e d e r s a c h s e n . d e / i n k l u s i v e - s c h u l eExterner Link

Seit der Einführung der inklusiven Schule zum Schuljahr 2013/14 sind alle öffentlichen Schulen Niedersachsens inklusive Schulen. Den Schulträgern wurde ermöglicht Schwerpunktschulen für bestimmte Förderschwerpunkte einzurichten (siehe Schulgesetz, "Übergangsregelungen"). Zusätzlich verwiesen wird auf der Seite auf Informationsseiten zu Kooperationsklassen, Förderzentren, den Landesbildungszentren Hören und dem Landesbildungszentrum Sehen sowie auf rechtliche Grundlagen.

Dokument von: Niedersächsischer Bildungsserver NiBiS

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Niedersachsen, Förderschwerpunkt, Förderzentrum, Hören, Kooperationsklasse, Rechtsgrundlage, Schulform, Sehen, Sonderpädagogische Förderung, Sonderschule,

Bildungsbereich Sonderschule / Behindertenpädagogik
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Niedersächsisches Kultusministerium
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://‌bildungsportal-niedersachsen.de
Zuletzt geändert am 26.06.2023

Thematischer Kontext

  1. Sonderschulwesen in Niedersachsen

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