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Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (AO-SF) (Hamburg)

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Die Verordnung regelt für alle Schulformen die Ziele und Durchführung der Ausbildung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Dokument von: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg

Fach, Sachgebiet
Schlagwörter

Hamburg, Allgemein bildende Schule, Inklusion, Sonderpädagogische Förderung, Verordnung, Verwaltungsvorschrift,

Bildungsbereich Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik
Ressourcenkategorie Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
Erstellt am
Sprache Deutsch
Rechte Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung
Gehört zu URL https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/‌search
Zuletzt geändert am 15.04.2020

Thematischer Kontext

  1. Sonderschulwesen in Hamburg

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