Master
Weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss, der nach einer Regelstudienzeit von zwei, drei oder vier Semestern an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, an Kunst- und Musikhochschulen sowie an Fachhochschulen erworben werden kann. Masterstudiengänge sind nach den Profiltypen stärker anwendungsorientiert und stärker forschungsorientiert differenziert. Die Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss. Konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich auf einem vorangegangenen Bachelorstudiengang auf und sind Teil des Graduierungssystems gestufter Abschlüsse, das die traditionellen Hochschulabschlüsse (Diplom und Magister) ersetzen soll. Nicht-konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und denselben Berechtigungen. Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.
Schlagwörter
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |