Magister
Der Magister kann als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen erworben werden (insbesondere in den Geisteswissenschaften). Das Studium umfasst zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach und zwei Nebenfächer.
Schlagwörter
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
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Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |