Gesamtschule
Schulart des Sekundarbereichs I mit mehreren Bildungsgängen, die zu unterschiedlichen Abschlüssen führen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe). Sie ist entweder als kooperative Gesamtschule oder als integrierte Gesamtschule eingerichtet. Im kooperativen Typ wird der Unterricht in Jahrgangsklassen erteilt, die auf die unterschiedlichen Abschlüsse bezogen sind, im integrierten Typ wird in den Kernfächern ein leistungsdifferenzierter Unterricht in Kursen erteilt, während die Schüler eines Jahrgangs im Übrigen gemeinsam unterrichtet werden. Gesamtschulen können auch den Sekundarbereich II in Form der gymnasialen Oberstufe umfassen.
Schlagwörter
Quellenangabe der deutschsprachigen Definition | Sekretariat der Kultusministerkonferenz |
---|---|
Zuletzt geändert am | 26.08.2019 |