" Das Bundesausbildungsförderungsgesetz beschränkt die Freizügigkeit der Unionsbürger" - Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 23.10. 2007
Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH ) zur BAföG-Auslandsförderung vom 23. Oktober 2007. Der Europäische Gerichtshof (EuGH ) hat entschieden, dass eine BAföG-Auslandsförderung schon ab dem ersten Semester möglich sein muss. Bisher mussten BAföG-geförderte Studierende vor einem Wechsel ins Ausland mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben.
Keywords
Promotion of vocational training, Stay abroad, Studies abroad, Public support for university level studies, Academic studies,
| Language | German |
|---|---|
| Contact | Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften |
| Last modified | 05.04.2018 |